Noch bis Ende Dezember müssen in Deutschland alle Düngerstreuer, die Pflanzenschutzmittel ausbringen, darunter zählt auch Schneckenkorn, sich einer Pflanzenschutzgeräteprüfung unterziehen. Die Prüfung für Streugeräte mit Ausbringung von Schneckenkorn erfolgt dieses Jahr erstmalig und ist in der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (PflSchGerätV) vorgeschrieben. Noch bis zum 31. Dezember 2020 haben die Landwirte die Möglichkeit sich bei den top qualifizierten Vertriebspartnern von RAUCH prüfen zu lassen. Als Unterstützung für die Händler-Prüfstellen bietet die RAUCH Landmaschinenfabrik GmbH ein spezielles, auf die RAUCH-Streuer abgestimmtes und vom Julius Kühn-Institut (JKI) - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - genehmigtes Prüfprotokoll an. Geprüft werden müssen Alt- sowie Neumaschinen und dies in einem Rhythmus von drei Jahren.

RAUCH steht für eine qualifizierte Dienstleistungs- und Servicekompetenz, dieses Versprechen intensiviert das Familienunternehmen immer weiter und ist daher kompetenter Partner für seine Händler und Endkunden. Seien sie als Händler, aber natürlich auch als Landwirt für die Pflanzenschutzgeräteprüfung gewappnet und informieren sie sich schon heute über die Bestimmungen und örtliche Prüfstellen.

Quelle: RAUCH

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